
Gemäß § 14 der Satzung ist die Hauptversammlung das oberste Organ des DBV, in der die Mitgliedsvereine, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter oder ein schriftlich bevollmächtigtes Vereinsmitglied, ihre Rechte wahrnehmen.

Gemäß § 14 der Satzung ist die Hauptversammlung das oberste Organ des DBV, in der die Mitgliedsvereine, vertreten durch ihre gesetzlichen Vertreter oder ein schriftlich bevollmächtigtes Vereinsmitglied, ihre Rechte wahrnehmen.

